BWE Berlin Zentrum e.V.
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25.08.2008:  Einführung der Energieausweis-Pflicht

Von: Frank Hausdorf


Überblick zur Stufenweisen Einführung der Energieausweis-Pflicht mit der EnEV 2007



  • 2008-07-01 - Stufe 2: "Wohngebäude bis 1965"


Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis Pflicht.
In dieser Stufe können Eigentümer und Vermieter dieser Wohngebäude zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen wählen.


  • 2008-10-01 - Stufe 3: "Ende der Übergangsregelung"


Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die bis 1965 fertig gestellt wurden und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, werden bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben. Für die übrigen (bis 1965 fertig gestellten) Wohngebäude bleibt die Wahlfreiheit zwischen den Ausweistypen bestehen.


  • 2009-01-01 - Stufe 4: "Wohngebäude ab 1965"


Auch für Wohngebäude, die ab 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis Pflicht.
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, werden bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben. Für die übrigen Wohngebäude bleibt die Wahlfreiheit zwischen den Ausweistypen bestehen.


  • 2009-07-01- Stufe 5: "Nichtwohngebäude"


Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis am 1. Juli 2009 Pflicht und es kann grundsätzlich zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierten Ausweisen gewählt werden. Bedarfsorientierte Bilanzierungen sind nach DIN 18599 durchzuführen.

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